Normgerechte Absturzsicherung
Allgemein gelten folgende Faustregeln:
- PSA sollte bei der Gefahr zu versinken immer genutzt werden.
- In der Industrie sollte PSA ab einer Falltiefe von 1 Meter verwendet werden.
- Im Handwerk sollte PSA ab einer Falltiefe von 2 Metern verwendet werden.
- Im Dachdeckergewerbe sollte PSA ab einer Falltiefe von 3 Metern verwendet werden.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz wird somit in vielen Bereichen verwendet und muss höchste Sicherheitsnormen erfüllen. In der EU gelten deshalb die Normen EGL-RL 89/391/EWG und EGL-RL 89/656/EWG. In Deutschland gelten zusätzlich die Normen BGV A1, BGV C22 und BGR/ GUV-R 198/199. Somit kann nicht jede Schutzausrüstung für jedes Vorhaben verwendet werden und die Absturzsicherung muss regelmäßig durch fachkundige Personen geprüft werden. Die Art der verwendeten Schutzausrüstung hängt dabei von verschiedensten Faktoren, wie der auszuführenden Arbeit, den örtlichen Gegebenheiten und der abzuwehrenden Gefahr ab.
Gerne analysieren wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Arbeitsumstände, finden die passende Absturzsicherung für Sie und Ihre Mitarbeiter und stellen ein passendes Angebot für Sie zusammen. Dabei achten wir selbstverständlich darauf, dass alle Sicherheitsnormen erfüllt werden und Ihre Mitarbeiter bestmöglich gesichert sind. Gleichzeitig ist uns der Komfort der PSA sehr wichtig, schließlich kann nur effektiv gearbeitet werden, wenn die Schutzausrüstung nicht zum Hindernis wird.
Kontaktieren Sie uns gerne. Wir informieren Sie gerne über verschiedenste Schutzausrüstungen und Sicherheitsnormen und stellen für Sie das perfekte Angebot zusammen. Außerdem helfen wir Ihnen gerne bei der Sicherheitsüberprüfung Ihrer Absturzsicherungssysteme.